Fachbeitrag
WSB informiert: Frist für Hochwasserhilfe läuft bald ab
Die letzten Hochwasserereignisse in Süddeutschland liegen bereits ein paar Wochen zurück. Für die Betroffenen jedoch sind die Geschehnisse noch sehr präsent. Ob zerstörtes Hab und Gut oder landwirtschaftlich zerstörte Flächen – die Geschädigten kämpfen noch immer mit den Folgen. Viele Steuerpflichtige stellt dies zudem vor beträchtliche, existenzbedrohende finanzielle Belastungen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hatte bereits ein paar Tage nach den Unwettern, am 4. Juni 2024, einen sogenannten „Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Bürger und Unternehmen“ veröffentlicht.
Hierin werden konkrete Erleichterungen wie zum Beispiel die angepasste steuerliche Vorauszahlung oder Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen aufgeführt. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass hierfür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Wichtig zu wissen: Der Erlass ist nur zeitlich begrenzt, bis zum 31. Oktober 2024, gültig. Wer noch nicht tätig werden konnte, sollte sich umgehend informieren und entsprechende Unterstützung beantragen. Denn zusätzlich zu den steuerlichen Erleichterungen gibt es auch andere Formen der Unterstützung, wie z. B. zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für den Wiederaufbau. Empfohlen wird deshalb, diese Optionen ebenfalls in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Belastungen abzumildern.
Alle ausführlichen Informationen hierzu erhalten Sie über die Homepage des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg:
✅ https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/unterstuetzung-fuer-betroffene-des-hochwassers-durch-steuerliche-massnahmen
✅ https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/240604_Katastrophenerlass-BW.pdf
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