Geprüft und
sicher.
Vertrauen gewinnen.
Finanzinstitute & Finanzdienstleister
BaFin und Bundesbank stellen besondere Anforderungen an die Wirtschaftsprüfer von Finanz- und Kreditinstituten, Finanzvermittlern sowie Finanzdienstleistern. Das qualifizierte Prüferteam von WSB steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung als starker Partner bei der Erfüllung Ihrer erweiterten gesetzlichen Prüfungspflichten zur Seite. Wir prüfen Ihre Bilanz – Sie gewinnen das Vertrauen von Anlegern, Banken, Investoren, Anteilseignern sowie weiteren Geldgebern und Stakeholdern.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir prüfen die Jahresabschlüsse von prüfungspflichtigen Kreditinstituten. Grundlage für unsere Prüfung sind § 26 und § 29 KWG sowie weitere Spezialvorschriften (insbesondere GwG, MaRisk, InstitutsVergV, HGB, RechKredV usw.). Von besonders großer Bedeutung sind hierbei die organisatorischen Pflichten gemäß § 25a KWG (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Darüber hinaus spielt die Einhaltung des Geldwäschegesetzes eine große Rolle.
Für Finanzdienstleister, die unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen, führen wir die Prüfung nach § 89 WpHG durch. Wir berücksichtigen dabei die Meldepflichten nach § 36 WpHG und § 9 WpHG sowie die Wohlverhaltensregeln nach §§ 31 ff. WpHG. Schwerpunkt der Prüfung ist die Beachtung des WpHG, MaComp, WpDVerOV, des VermAnlG sowie einschlägiger Verordnungen und Hinweise der Finanzaufsicht. Darüber hinaus unterliegen Kapitalverwaltungsgesellschaften, die bestimmte Nebendienstleistungen erbringen, teilweise dem WpHG.
Wir nehmen jährliche und anlassbezogene Prüfungen von Vermittlern von Investmentfondsanteilen sowie geschlossenen Beteiligungen vor. Zu unserem Leistungsspektrum gehören die Prüfungen nach § 24 MaBV und nach FinVermV; außerdem übernehmen wir die Funktionsprüfung von Vertriebsgesellschaften.
Wir unterstützen Sie beim erstmaligen Antrag auf Erlaubnis (insbesondere Geschäftsmodell, Geschäftsplan, Kapitalanforderungen), bei der Erweiterung Ihrer Erlaubnis sowie bei der Bestellung eines (neuen) Geschäftsleiters bzw. bei der Erteilung von Einzelprokura.
Wir übernehmen zu Ihrer Entlastung: Compliance-Funktion (MaRisk- und WpHG-Compliance), interne Revision, Betrugsprävention (§ 25 KWG), Geldwäschebeauftragter, Hinweisgebersystem gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG.
Wir helfen Finanzinstituten beim Aufbau der internen Revision – ein wichtiger Baustein des Risikomanagements. Wir beraten Sie dabei, wie Sie die Anforderungen der Bankenaufsicht sowie den rechtlichen Rahmen erfüllen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der internen Revision auch bei folgenden Aufgaben: Kreditrevision, Geldwäschepräventionssysteme, Wertpapier-Compliance, interne Ermittlungen und Unterschlagungsprüfungen nach IDW PS 210.