Geprüft und
sicher.
Vertrauen gewinnen.
Finanzinstitute & Finanzdienstleister
BaFin und Bundesbank stellen besondere Anforderungen an die Wirtschaftsprüfer von Finanz- und Kreditinstituten, Finanzvermittlern sowie Finanzdienstleistern. Das qualifizierte Prüferteam von WSB steht Ihnen mit der jahrelangen Erfahrung als starker Partner bei der Erfüllung Ihrer erweiterten gesetzlichen Prüfungspflichten zur Seite. Wir prüfen Ihre Bilanz – Sie gewinnen das Vertrauen von Anlegern, Banken, Investoren, Anteilseignern sowie weiteren Geldgebern und Stakeholdern.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir prüfen die Jahresabschlüsse von prüfungspflichtigen Kreditinstituten. Grundlage für unsere Prüfung sind § 26 und § 29 KWG sowie alle weiteren Spezialvorschriften (insbesondere GwG, MaRisk, InstitutsVergV, HGB, RechKredV, etc.). Von besonders großer Bedeutung hierbei sind die organisatorischen Pflichten gemäß §25a KWG, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Darüber hinaus spielt die Einhaltung des Geldwäschegesetztes eine große Rolle.
Für Finanzdienstleister, die unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen führen wir die Prüfung nach § 89 WpHG durch. Wir berücksichtigen dabei die Meldepflichten nach §36 WpHG und §9 WpHG sowie die Wohlverhaltensregeln nach §31 ff WpHG. Schwerpunkt der Prüfung ist die Beachtung von WpHG, MaComp, WpDVerOV, VermAnlG, Verordnungen und Hinweise der Finanzaufsicht, etc. Darüber hinaus obliegen Kapitalverwaltungsgesellschaften, die bestimmte Nebendienstleistungen erbringen, partiell dem WpHG.
Wir nehmen jährliche und anlassbezogene Prüfungen von Vermittlern von Investmentfondsanteilen sowie geschlossenen Beteiligungen durch. Zu unserem Leistungsspektrum gehört zum einen die Prüfung nach § 24 MaBV sowie nach FinVermV, zum anderen übernehmen wir auch die Funktionsprüfung von Vertriebsgesellschaften.
Wir unterstützen Sie beim erstmaligen Antrag auf Erlaubnis (insbesondere Geschäftsmodell, Geschäftsplan, Kapitalanforderungen), der Erweiterung Ihrer Erlaubnis oder der Bestellung eines (neuen) Geschäftsleiters bzw. der Erteilung von Einzelprokura.
Wir übernehmen zu Ihrer Entlastung: Compliancefunktion (MaRisk- und WpHG-Compliance), Interne Revision, Betrugsprävention (§ 25 KWG), Geldwäschebeauftragter, Hinweisgebersystem § 25a Absatz 1 Satz 6 Nr. 3 KWG.
Wir helfen Finanzinstituten beim Aufbau der internen Revision – ein wichtiger Baustein des Risikomanagements. Wir beraten Sie darin, wie Sie die Anforderungen seitens der Bankenaufsicht und den rechtlichen Rahmen erfüllen. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Internen Revision auch bei den Aufgaben: Kreditrevision, Geldwäschepräventionssysteme, Wertpapier-Compliance, Interne Ermittlungen und Unterschlagungsprüfungen nach IDW PS 210.