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WSB News 16 Dez. 2021

Fachbeitrag

Grundbesitzer aufgepasst: sichern Sie Ihr Vermögen!

Im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 werden alle der rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Als Eigentümer von Haus- und Grundbesitz sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Feststellungserklärung bei Ihrer Finanzverwaltung in elektronischer Form einzureichen.

Diese Feststellungserklärung müssen Sie zwischen Juli und Oktober 2022 einreichen!

 

Von der Grundsteuerreform betroffen sind alle Eigentümer von Haus- und Grundbesitz. Dazu gehören insbesondere:

  • private Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Betriebsgrundstücke
  • Erbbaurechte
  • Gebäude auf fremdem Grund und Boden
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

Kümmern Sie sich rechtzeitig, wir helfen Ihnen dabei. Svetlana Ryzhenko, Partnerin, Steuerberaterin und zertifizierte Beraterin für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH) bei WSB, unterstützt Sie gerne bei der Einreichung Ihrer Feststellungserklärung.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Immobilien und Immobilienfonds.




Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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