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WSB News 24 Apr. 2022

Fachbeitrag

Grundsteuerreform 2022 – jetzt handeln!

Sie als Grundbesitzer sind dazu verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt elektronisch abzugeben!

Durch die öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt vom 30.03.2022 werden die Eigentümer und Grundstücksbesitzer in den folgenden 11 Bundesländern nicht gesondert zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

 

In den übrigen Bundesländern wurden oder werden die Eigentümer persönlich zur Einreichung aufgefordert.  Allen gemein ist, dass die Feststellungserklärung bis zum 31.10.2022 über ELSTER eingereicht werden muss.

Die dabei neu festgestellten Grundsteuerwerte werden dann ab dem Kalenderjahr 2025 der Grundsteuer zugrunde gelegt.

 

Kommen Sie nicht in Verzug bei der Grundsteuerreform und vermeiden Sie Säumnisgebühren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einreichung Ihrer Feststellungserklärung.

Unsere Expertin in Immobilienfragen: Svetlana Ryzhenko, Partnerin, Steuerberaterin und zertifizierte Beraterin für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)26

 

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Immobilien und Immobilienfonds.




Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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