E-Rechnungen
2025

Schneller, Sicher, Digital
- Zukunft gestalten

Motiv
Mandanteninformation
E-Rechnung: Die Zukunft der Rechnungsstellung
Was Sie jetzt wissen müssen und tun können

Die Zukunft wird digital. Technische Veränderungen und Anpassungen werden immer öfter unseren Alltag bestimmen. Viele Unternehmen stellt dies vor eine Vielzahl an Herausforderungen: Die unternehmerischen Abläufe im Blick behalten – gleichzeitig technisch Schritt halten.

WSB unterstützt Sie als unsere Mandanten auf dem Weg zur Umsetzung – gemeinsam erfolgreich Richtung Zukunft.

Bedeutung der E-Rechnung und gesetzlicher Zeitplan

Mit der Einführung der E-Rechnung soll in erster Linie der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Somit steht fest, die Anpassung der Prozesse auf die E-Rechnung ist unumgänglich.

Eventuell haben Sie schon erste Erfahrungen mit der E-Rechnung gesammelt? Wichtig ist nun, rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen einzuführen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was ist eine E-Rechnung?

Das „E“ steht für elektronisch. Bei einer E-Rechnung handelt es sich somit um Rechnungsinformationen, die rein elektronisch

  • übermittelt,
  • automatisiert empfangen und
  • weiterverarbeitet werden.

Dies ermöglicht eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Rechnungserstellung bis hin zur Zahlung.

Welche Vorteile bietet mir die Umstellung?
  • Ressourceneinsparung, z. B. Geld und Zeit
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß Richtlinie 2014/55/EU
  • Sicherstellung rechtssicherer Prozesse in Ihrem Unternehmen
Welchen zeitlichen und rechtlichen Rahmen gilt es zu beachten?

Für alle Unternehmen gültig ab:

1. Januar 2025

Die Papierrechnung verliert an Bedeutung: Sie darf zwar noch in den nächsten zwei Jahren mit Einwilligung des Empfängers versendet werden, prinzipiell jedoch müssen alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

1. Januar 2027

Unternehmen mit > 800 T Euro-Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit < 800 T Euro-Vorjahresumsatz dürfen weiterhin noch sonstige Rechnungen versenden (PDF, Papier etc.).

1. Januar 
2028

Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Die technischen Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Ihre Fragen in guten Händen
Startklar für die E-Rechnung: Buchen Sie Ihre IT-Beratung

Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihre Software-Lösungen in der Lage sind, E-Rechnungen empfangen und versenden zu können.

Sie haben technische Fragen und möchten wissen, ob Ihr System die Voraussetzungen erfüllt? Oder benötigen Sie technischen Support bei der Implementierung?

Die APS hilft Ihnen gerne weiter. Buchen Sie Ihre persönliche Beratung:

Die E-Rechnung erfolgreich umsetzen

Die Vorbereitungen auf die Umstellung bedeuten zunächst einen Mehraufwand und zusätzliche Arbeit im Alltag. Wer mit DATEV arbeitet, findet zahlreiche Materialien und Lernvideos gebündelt auf der DATEV-Plattform:

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

JOIN OUR TEAM NOW!

Boost your
career!

Jetzt bewerben und
durchstarten.

WSB