Aktuell
informiert.

Alle News im Überblick.

Motiv

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir bringen Ihnen aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten direkt auf den Schirm!

Aktuelle Termine und Entwicklungen immer im Blick. 



Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

An der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel.

In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat das Finanzgericht Münster festgestellt, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung für Termingeschäfte bestehen. Weil die mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführte Regelung, nach der die Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf einen Höchstbetrag von 20.000 Euro im Jahr beschränkt ist, die Kapitalanleger in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage unterschiedlich behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen kein Unterschied bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ersichtlich ist, hat das Finanzgericht erhebliche Bedenken, dass die Vorschrift mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Ähnlich hatte zuvor schon das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und der Bundesfinanzhof in einem anderen Aussetzungsverfahren entschieden.


Regelmäßige Neuigkeiten

Alle News im Blick mit unserem kostenlosen Newsletter

JOIN OUR TEAM NOW!

Boost your
career!

Jetzt bewerben und
durchstarten.

WSB