Aktuell
informiert.

Alle News im Überblick.

Motiv

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir bringen Ihnen aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten direkt auf den Schirm!

Aktuelle Termine und Entwicklungen immer im Blick. 



Kindergeld für ein vor oder in der Ausbildung erkranktes Kind

Ein ausbildungswilliges Kind, das aber krankheitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, ist beim Kindergeld ebenso zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Kindergeld für ein Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass das Kind ausbildungswillig ist, es ihm aber trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, eine Berufsausbildung zu beginnen oder fortzusetzen. Ein ausbildungswilliges Kind, das infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine Berufsausbildung zu bemühen oder eine Ausbildung aufgrund der Erkrankung vorerst abbrechen muss, ist nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg beim Anspruch auf Kindergeld ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, aber keinen Ausbildungsplatz findet.


Regelmäßige Neuigkeiten

Alle News im Blick mit unserem kostenlosen Newsletter

JOIN OUR TEAM NOW!

Boost your
career!

Jetzt bewerben und
durchstarten.

WSB