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WSB News 9 Aug. 2024

Fachbeitrag

E-Rechnung ab 2025! – Ist Ihr System fit für die Zukunft?

Ab dem 01.01.2025 wird die Umstellung auf die sogenannte E-Rechnungen verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmer und Selbstständigen, die Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes sind, in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, insbesondere um die Vorsteuer daraus geltend machen zu können.

Wir empfehlen Ihnen deshalb: Informieren Sie sich frühzeitig und versuchen Sie schon jetzt, Erfahrungen zu sammeln. Sie arbeiten bereits mit DATEV? Hervorragend. Dann haben Sie bereits eine gute Grundlage.
Doch egal welches System oder Software-Programm Sie aktuell nutzen – wir von WSB stehen Ihnen tatkräftig zur Seite, um den Übergang erfolgreich zu gestalten und Ihre Rechnungsstellungsprozesse optimal anzupassen. Unser Ziel ist, Ihnen den Einstieg in die E-Rechnung so einfach und reibungslos wie möglich zu machen. Und je früher Sie vorbereitet sind – desto besser!

Auf unserer Mandaten-Plattform „E-Rechnung“ finden Sie alle relevanten Informationen kompakt und verständlich aufbereitet. Sie benötigen einen individuellen technischen Support bei Ihren Software-Lösungen? Kein Problem! Unser externer IT-Spezialist, die APS AG, berät Sie gerne in einem persönlichen Termin.

Sie haben noch Fragen? Wir von WSB helfen Ihnen gerne weiter. Erste Informationen finden Sie unter:

https://www.bit.ly/wsbere




Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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