Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen
WSB News 20 Okt. 2022

Fachbeitrag

Fristverlängerung für Grundsteuererklärungen

Sie haben nun 3 Monate mehr Zeit, die Feststellungserklärung zu Ihrem Grundstück einzureichen. Denn bundesweit wurde jetzt die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärungen einmalig auf den 31.01.2023 verlängert. Ob über ELSTER oder den Steuerberater Ihrer Wahl – bis dahin müssen die Grundstücksdaten beim Finanzamt eingegangen sein, sonst drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro.

„In vielen Fällen ist die Grundsteuererklärung eine einfache Sache und schnell erledigt. Bei verschachtelten Eigentumsverhältnissen, Unternehmen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen kann es aber schnell komplex werden. Als Eigentümer von Grundstücken in mehreren Bundesländern muss man außerdem die länderspezifischen Vorgaben berücksichtigen. Wir als Grundsteuer-Spezialisten kennen die Details und können unsere Mandanten daher optimal unterstützen.“, so Svetlana Ryzhenko, Partnerin und Steuerberaterin bei WSB. ?

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Grundsteuererklärung für Sie als Privatperson oder Unternehmen abzugeben. Interesse? Sprechen Sie uns an! Schreiben Sie unserer Expertin in Immobilienfragen: Svetlana Ryzhenko, Partnerin, Steuerberaterin und zertifizierte Beraterin für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH).

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Immobilien und Immobilienfonds.

 

 




Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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