Fachbeitrag
Kuriose Steuerarten: WSB über die Perückensteuer
Wir Deutschen blicken auf eine lange Tradition der Bürokratie zurück. Und bis heute wird dieser Begriff oft mit dem Steuerrecht in Verbindung gebracht.
Beispielsweise war Friedrich I. ab 1688 Herzog und später König in Preußen – und Liebhaber üppiger Perücken. Seinen Einfluss auf die Mode machte er sich zunutze und ersann eine Perückensteuer!
Stolze drei Taler mussten modebewusste Träger berappen. Dies entspricht rund 50,00 Euro aus heutiger Sicht. Wohlgemerkt für jede in der Öffentlichkeit getragene Perücke!
Klar, dass die Erhebung und Kontrolle der Steuer nicht ohne bürokratischen Aufwand durchgeführt werden konnte! Schließlich waren ein königlicher Perückeninspektor und etwa ein Dutzend Unterinspektoren erforderlich, die den Stempel prüfen durften, der nach Bezahlung der Steuer an der Perücke angebracht wurde.
Zum Haare raufen? Zum Glück gibt es heute keine Steuer für den perfekten Look! 😉
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