Fachbeitrag
WSB über die Zahl des Monats: Was die Zeitumstellung auch mit der Arbeitszeit zu tun hat
Eins ist die Zahl des Monats. Um genauer zu sein: Am Sonntag, den 27. Oktober wird die Uhr von drei Uhr nachts auf zwei Uhr zurückgestellt. Müssen Sie dann auch eine Stunde mehr arbeiten?
Wenn Sie am 27. Oktober nachts arbeiten müssen, dann sollten Sie folgendes wissen:
Ihre Arbeitspflicht erhöht sich nicht automatisch, nur weil die Nacht länger dauert. Maßgeblich sind die Regelungen im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber hierzu nichts geregelt, müssen Sie laut Rechtsprechung in der zusätzlichen Stunde im Zweifel trotzdem arbeiten. Denn die Gerichte gestehen dem Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse zu, Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten zu vermeiden.
Wird die zusätzliche Stunde bezahlt? Das kommt darauf an.
Manchmal nicht: Existiert in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung, nach der mit der Bruttomonatsvergütung eine bestimmte Zahl von Überstunden abgegolten ist, wird davon auch Ihre zusätzliche Arbeitsstunde erfasst.
Manchmal schon: Wenn tarifvertraglich eine feste Wochenarbeitszeit vorgesehen und eine Überstundenvergütung geregelt ist, muss die Stunde bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit vergütet oder mit einem Zuschlag in Ihr Arbeitszeitkonto eingestellt werden.
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