Aktuell
WSB über die Zahl des Monats: Dieses Mal mit „9 von 10“
Und das steckt dahinter: Schwarzarbeit, denn 9 von 10 Haushaltshilfen sind nicht angemeldet!
In den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter wurden bundesweit 50.000 Verfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet.
4,4 Millionen Privathaushalte beschäftigen hierzulande eine Haushalthilfe – davon sind aber nur 275.000 Hilfen bei der Minijobzentrale angemeldet.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht davon aus, dass 9 von 10 Haushaltshilfen schwarz arbeiten. In einer repräsentativen Umfrage hat es bei Privathaushalten nach den Gründen für die illegale Beschäftigung gefragt.
Die Antworten:
Viele verneinen, dass es sich um steuerfreie Nachbarschaftshilfe handelt. Stimmt das?
❌ Leider nein. Zwar kann gelegentliche Hilfe unter Nachbarn unversteuert bleiben. Bei regelmäßiger, bezahlter Unterstützung handelt es sich aber um eine illegale Beschäftigung!
Viele halten eine legale Beschäftigung für zu teuer. Stimmt das?
💰 Meist nicht. Bei angemeldeten Minijobs gewährt das Finanzamt einen Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen von 20 % des Lohns, max. 510 Euro pro Jahr. Die Steuerersparnis fällt oft sogar höher aus als die Abgaben auf den Minijob.
Weitere Vorteile einer legalen Beschäftigung
💰 Als Privathaushalt zahlen Sie im Regelfall nur 14,62 % Abgaben auf den Minijob-Lohn.
🛡️ Wenn Ihrer Haushaltshilfe bei der Arbeit etwas zustößt, springt die Unfallversicherung ein. Sie müssen also keine Haftung fürchten!
👉 Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne:
www.wsb-berater.com
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