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WSB Zahl des Monats: 34.247 erledigte Steuerfahndungsfälle im Jahr 2024
Eine neue Statistik des Bundesfinanzministeriums liefert erstaunliche Zahlen. Darunter auch diese: Im Jahr 2024 erledigte die Steuerfahndung 34.247 Fälle.
Steuerhinterziehung als Volkssport?
- In den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter wurden bundesweit 50.000 Verfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet.
- Daneben wurden 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder von 14,5 Millionen Euro festgesetzt.
- Die Steuerfahndung erledigte 34.247 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern von 2,6 Milliarden Euro erzielt, Freiheitsstrafen von 1.345 Jahren ausgesprochen und Geldstrafen von 16,8 Millionen Euro verhängt.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
Wer Steuern hinterzieht, sollte diesen Strafrahmen kennen:
- Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro muss in der Regel eine Freiheitsstrafe – gegebenenfalls auf Bewährung – verhängt werden.
- Wer einen Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 Euro erreicht, kann in der Regel nicht mehr auf ein Bewährungsstrafe hoffen, sondern muss in Haft.
Goldene Brücke in die Straffreiheit
Steuersünder können gegenüber dem Fiskus aber mit einer strafbefreienden Selbstanzeige reinen Tisch machen. Diese „Abbitte“ funktioniert aber nur so lange, wie die Tat noch nicht entdeckt worden ist.
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