Fachbeitrag
Warum der Fiskus manchmal mit zweierlei Maß misst – WSB über kuriose Steuerarten
Da würde nicht nur der Metzger vehement widersprechen! Denn das, worum es heute geht, gibt es nicht nur in verschiedenen Zusammensetzungen und Geschmacksrichtungen – es gibt sie vor allem mit und ohne Fleisch! Sie merken vielleicht schon – heute geht es um die Wurst. 😉
Und das macht nicht nur für Metzger oder Konsumenten einen großen Unterschied, sondern tatsächlich auch für das Finanzamt, denn:
7 % Umsatzsteuer fallen an, wenn die Wurst tierisches Fleisch beinhaltet.
19 % Umsatzsteuer werden fällig, wenn die Wurst vegetarisch oder vegan ist.
Die Begründung dafür liegt in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Hier finden sich u. a. alle Lebensmittel, die ermäßigt besteuert werden – nur eben leider keine Fleischersatzprodukte.
Ist Ihnen egal oder finden Sie, das ist eine tierische Ungerechtigkeit?
👉 Sie haben Fragen zu Umsatzsteuern und anderen Steuerregelungen? Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren steuerlichen Anliegen und Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns:
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