Wurst
WSB News 4 Sep.. 2025

Fachbeitrag

Warum der Fiskus manchmal mit zweierlei Maß misst – WSB über kuriose Steuerarten

Da würde nicht nur der Metzger vehement widersprechen! Denn das, worum es heute geht, gibt es nicht nur in verschiedenen Zusammensetzungen und Geschmacksrichtungen – es gibt sie vor allem mit und ohne Fleisch! Sie merken vielleicht schon – heute geht es um die Wurst. 😉

Und das macht nicht nur für Metzger oder Konsumenten einen großen Unterschied, sondern tatsächlich auch für das Finanzamt, denn:

  7 % Umsatzsteuer fallen an, wenn die Wurst tierisches Fleisch beinhaltet.
19 % Umsatzsteuer werden fällig, wenn die Wurst vegetarisch oder vegan ist.

Die Begründung dafür liegt in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Hier finden sich u. a. alle Lebensmittel, die ermäßigt besteuert werden – nur eben leider keine Fleischersatzprodukte.

Ist Ihnen egal oder finden Sie, das ist eine tierische Ungerechtigkeit?

👉 Sie haben Fragen zu Umsatzsteuern und anderen Steuerregelungen? Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren steuerlichen Anliegen und Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns:
www.wsb-berater.de/kontakt

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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