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WSB über kuriose Steuerarten: Ein Blick in die Gemüseabteilung
Äpfel lassen sich bekanntlich nicht mit Birnen vergleichen. Sie denken vermutlich, bei Erdäpfeln wäre das anders?
Weit gefehlt! Zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht gibt es hier gewaltige Unterschiede.
🥔 Frische Pflanz- und Speisekartoffeln unterliegen gemeinhin dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 7 %.
🚜 Kaufen Sie die Erdäpfel direkt vom Landwirt Ihres Vertrauens, erhebt dieser in der Regel 7,8 % Umsatzsteuer.
🍠 Greifen Sie statt zur klassischen Knolle zu einer Süßkartoffel, werden satte 19 % Umsatzsteuer fällig.
Der Grund für die höhere Steuer
Im Umsatzsteuergesetz gibt es eine „Liste der am ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ und die Süßkartoffel steht schlichtweg nicht darauf. Sie ist scheinbar zu exotisch.
Apropos exotisch
Unsere klassische Kartoffel ist streng genommen selbst eine Exotin: Sie kam im 16. Jahrhundert aus Südamerika zu uns. Der Bekanntheitsgrad der Süßkartoffel, ebenfalls aus Mittel- und Südamerika eingeführt, ist hierzulande dagegen erst in den letzten Jahren gestiegen. Bleibt also die Frage:
Wie viele Jahrhunderte braucht der deutsche Gesetzgeber wohl, um auch die Süßkartoffel steuerlich einzubürgern? 😉
👉 Sie haben steuerliche Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns! Wir von WSB beraten Sie gerne:
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