Aktuell
WSB über kuriose Steuerarten: Diesmal mit Pferden
Pferde sind aus umsatzsteuerlicher Sicht durchaus als Kuriosität zu bezeichnen. Nicht aber als Grundnahrungsmittel.
Bei der Frage nach dem richtigen Umsatzsteuersatz kommt es nämlich darauf an, wie das Pferd verwendet wird:
- Wird ein Pferd als Reittier für Sport und Hobby verkauft, gilt der reguläre Steuersatz von 19 %.
- Ist es für den Einsatz als landwirtschaftliches Nutztier vorgesehen, greift dagegen der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
- Und ist es als Schlachttier für die Zubereitung von Nahrungsmitteln bestimmt, fallen ebenfalls nur 7 % Umsatzsteuer an.
Ebenfalls kurios:
Noch bis 2012 galten Pferde – ähnlich wie Schafe und Rinder – als Grundnahrungsmittel und wurden konsequent mit 7 % besteuert. Da Pferdefleisch in Deutschland aber kaum noch verzehrt wird, gehört dieser Aspekt der Vergangenheit an.
👉 Bei aktuellen Steuerfragen und praxisnaher Beratung stehen wir Ihnen kompetent zur
Seite – kontaktieren Sie uns: www.wsb-berater.com/kontakt
#KurioseSteuern #Umsatzsteuer #Pferde #Steuerrecht #WSB