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WSB über die erweiterte Grundstückskürzung – Warum Oldtimer teuer werden können
„Old but not gold“ – oder: Wie eine Immobilienverwaltungsgesellschaft versuchte, dem Finanzamt Oldtimer als begünstigte Wertanlage unterzujubeln.
Nicht nur Immobilien können über die Jahre hübsche Wertsteigerungen erfahren … dachte sich eine Immobilienverwaltungsgesellschaft aus Baden-Württemberg und schaffte sich als Wertanlage zwei Oldtimer für ihr Anlagevermögen an. Sie vertrat die Ansicht, dass das Halten der Oldtimer als eine Kapitalanlage Teil ihrer vorgesehenen, steuerlich begünstigten Vermögensverwaltung sei.
Das sah der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings ganz anders:
Wertanlage ja, aber leider die falsche Garage.
Der BFH stellte klar: Das Halten von Oldtimern zwecks Wertsteigerung ist eine „schädliche“ Nebentätigkeit, die nicht zu den erlaubten Tätigkeiten eines Grundstücksunternehmens gehört.
Die Folge: Eine wichtige gewerbesteuerliche Vergünstigung – die erweiterte Gewerbeertrags- bzw. Grundstückskürzung – ging verloren. Hierüber hätte die Immobiliengesellschaft eine Gewerbesteuerfreistellung erreichen können.
Für die erweiterte Grundstückskürzung kommt es eben auf die reine Immobilienverwaltung an. Mobilien sind hier fehl am Platz.
Praxistipp: Steuerlich günstiger wäre es gewesen, die Oldtimer im Privatvermögen der Gesellschafter zu halten, denn dort hätten sie gewerbesteuerlich keinen Schaden angerichtet. Ihr Verkauf wäre zudem nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei möglich gewesen!
Nun ja. Hätte die Gesellschaft mal vorher ihren Steuerberater gefragt … 😉
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