Fachbeitrag
Was für eine Nummer! 📑 WSB über die W-IdNr.
Seit November 2024 wird die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer – kurz W-IdNr. – verteilt! Oh man, was ist das denn schon wieder für eine Nummer und wo muss ich die beantragen?
Zunächst einmal: Keinen Stress!
Seit November 2024 erhält jeder „wirtschaftlich Tätige“ – also jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung – in Deutschland nach und nach diese Nummer.
Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ sowie neun darauffolgenden Ziffern. Für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit wird zudem ein Unterscheidungsmerkmal mit fünf Ziffern hinzugefügt, zum Beispiel: DE123456789-00001).
Was Sie jetzt tun müssen ist: nichts.
Zunächst können Sie sich getrost zurücklehnen, denn die Wirtschafts-ID wird Ihnen automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wirtschaftlich Tätige, die zuvor bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommen haben, sollen diese zugleich als Wirtschafts-Identifikationsnummer nutzen.
Für wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die Vergabe wie folgt:
- Wer keinen steuerlichen Berater hat, muss über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, damit der die Nummer auf elektronischem Wege in Erfahrung bringen kann.
- Wer keinen Steuerberater mit Bekanntgabevollmacht hat, muss sich um nichts kümmern. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, so dass der Berater die Wirtschafts-Identifikationsnummer über die Kanzleisoftware abrufen kann.
👉 Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen
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