Fachbeitrag
Steuergünstige Gehaltsextras: Lassen Sie Neujahrsvorsätze wahr werden!
Schenken Sie Ihren Mitarbeitern doch einmal Entspannung und Bewegung!
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern 600,00 Euro pro Jahr und Person für Gesundheitsmaßnahmen spendieren! Dieser Zuschuss bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen.
Begünstigt sind durch die Krankenkasse zertifizierte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention wie
- Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung,
- Rücken- und Wirbelsäulengymnastik,
- Ernährungscoaching und
- Suchtprävention.
Achtung: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios sollten Sie nicht pauschal übernehmen, da freies Gerätetraining nicht begünstigt ist! Hierfür können Sie aber die lohnsteuerliche Freigrenze für Sachbezüge von 50,00 Euro pro Monat nutzen.
Die steuerfreien Bezüge müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen. Zudem sollten Sie relevante Unterlagen aufheben, wie z. B: die Nachweise über die Zertifizierung der Maßnahmen und die Teilnahmebescheinigungen.
👉 Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir von WSB unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen
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