WSB News 27 Mai. 2025

Fachbeitrag

WSB Steuerwissen: Strom laden im Betrieb ist lohnsteuerfrei

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter neue Energie tanken! 😊

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern auf dem Firmengelände kostenlos Ladestationen für E-Autos und E-Bikes bereitstellen. Das ist nicht nur wegen de geschenkten Ladestroms attraktiv, denn:

Das Laden gilt nicht als „geldwerter Vorteil“, so dass die Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Das gilt sogar dann, wenn sie ihre privaten Fahrzeuge aufladen. Dazu müssen Sie den Ladestrom aber unbedingt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren (keine Gehaltsumwandlung).

Und was haben Sie als Arbeitgeber davon?

👍 Sie bauen ein Image als nachhaltiger und umweltfreundlicher Arbeitgeber auf.
👍 Sie müssen bei der Lohnabrechnung keine zusätzlichen Steuer- und Abgabenlasten einkalkulieren.
👍 Sie schaffen ein attraktives Angebot für Mitarbeiter mit E-Fahrzeugen.

Kleiner Steuervorteil fürs Laden zu Hause:

Sie können eine betriebliche Ladestation auch für die Nutzung zu Hause steuerfrei an Ihre Mitarbeiter verleihen. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für die Überlassung der Ladevorrichtung, nicht für den bezogenen Ladestrom.

Lediglich beim Aufladen von Dienstwagen dürfen Sie Ihren Mitarbeitern die zu Hause angefallenen Stromkosten steuerfrei erstatten.

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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