Kurioses
WSB Steuerwissen mit Biss – Wenn selbst Kekse zum Steuerfall werden
Spoiler: Nach neuesten Erkenntnissen ist eine Wurst zwar eine Wurst. Ein Keks aber nicht unbedingt ein Keks.
Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet mit Blick auf den Steuerersatz zum einen nach den Inhaltsstoffen, zum anderen nach der Verwendungsart.
Als Backwaren und somit Grundnahrungsmittel werden Kekse mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % belegt. Der gleiche Steuersatz gilt allerdings auch für Tierfutter. Daraus folgt eine Kuriosität:
Während auf Hundekekse nur 7 % Umsatzsteuer anfallen, müssen Sie auf Babykekse volle 19 % Umsatzsteuer zahlen.
Denn absurderweise gilt in Deutschland Babynahrung nicht als Grundnahrungsmittel. Entsprechend ist es bei Babykeksen steuerrechtlich völlig egal, ob sie aus den gleichen Zutaten hergestellt werden wie Erwachsenenkekse.
Und noch ein Funfact – oder doch eher zum Weinen?
Die Verwendungsart ist auch nicht immer ausschlaggebend. Denn es ist höchstrichterlich entschieden, dass (Erwachsenen-)Kekse, die als Werbeartikel verwendet werden, trotzdem den ermäßigten Steuersatz behalten! Wie die Sache bei Hundewelpenkeksen mit Werbecharakter zu beurteilen wäre, bleibt zu diskutieren …
An diesen Absurditäten können wir leider nichts ändern. Aber an anderen Stellen helfen wir Ihnen sehr gern, Umsatzsteuer zu sparen.
👉 Sprechen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen zur Seite:
www.wsb-berater.com
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