WSB News 25 Feb.. 2025

Fachbeitrag

Eine Kennzahl mit großer Bedeutung: WSB über den "Halbreingewinn"

Woran denken Sie bei dem Begriff „Halbreingewinn“?

Vielleicht auch an die beliebte Kinderstrategie, das Zimmer nur zu 50 % putzen – nämlich da, wo Eltern am ehesten hinschauen – und trotzdem das volle Taschengeld kassieren? 😉

Spätestens, wenn der Betriebsprüfer davon spricht, sollten Sie eine bessere Erklärung haben …

Diesen Begriff werden Sie nämlich dann hören, wenn die Finanzverwaltung Ihre Umsätze und Gewinne überprüfen möchte – z. B. weil etwas mit Ihrer Buchführung nicht stimmt. Zum Vergleich steht ihr eine Richtsatzsammlung mit Kennzahlen zahlreicher kleiner und mittlerer Betriebe unterschiedlicher Branchen zur Verfügung. So kann sie betriebswirtschaftliche Abweichungen von der Norm leichter erkennen.

Und eine der Kennzahlen in der Richtsatzsammlung ist der Halbreingewinn.

Dieser ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Waren- und Materialeinsatzes (= Rohgewinn I), der Fertigungslöhne (= Rohgewinn II) sowie der allgemeinen Betriebsausgaben (= Halbreingewinn).

❗ Weichen Sie mit Ihrem Halbreingewinn zu sehr von der Richtsatzsammlung ab, macht das den Betriebsprüfer definitiv neugierig. Im Extremfall kann er Ihre gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und den Gewinn auf Basis der Richtsätze schätzen!

👉 Damit es gar nicht erst zu unerwünschten Überraschungen kommt, stehen wir von WSB Ihnen beratend zur Seite.
Sprechen Sie uns gerne an: www.wsb-berater.com/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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