Fachbeitrag
Von O bis O: Sommerreifen drauf, Einkommensteuer runter!
Ostern naht und damit auch die stabilen wärmeren Temperaturen – wie sieht’s bei Ihnen aus? Sind die Sommerreifen schon montiert oder planen Sie den Wechsel noch? Lästig? Auf keinen Fall! Denn die Umrüstung kann sich steuerlich lohnen.
Wenn Sie als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Selbständiger mit dem Firmenwagen unterwegs sind oder wenn Ihre Angestellten ein solches Fahrzeug nutzen, können Sie bestimmte Kosten in der Steuererklärung ansetzen.
Aber Achtung: Es gibt klare Regeln, wer welche Ausgaben absetzen kann und wie die steuerliche Berücksichtigung funktioniert!
Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen
✔️ Reifen & Montage
Wenn Ihr Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder geleast ist, sind sowohl der Kauf neuer Reifen als auch die Kosten des Wechsels voll als Betriebsausgaben absetzbar.
✔️ Privatfahrzeug mit beruflicher Nutzung
Wenn Sie Ihr privates Auto für dienstliche Fahrten nutzen, können Sie die Kosten für Reifen und Montage anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Hier kommt es darauf an, ob Sie ein Fahrtenbuch führen oder die 1-%-Regelung anwenden.
Lassen Sie uns das Steuer übernehmen!
Die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten ist komplex und es gibt viele individuelle Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen gemeinsam, wie Sie Ihre Kosten optimal erfassen und steuerlich nutzen können!
Lieber das Geld für die nächste Tankfüllung sparen als unnötig Steuern zahlen. 😉
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