WSB News 9 Juli. 2025

Fachbeitrag

WSB Steuertipp: Bald beginnt das neue KITA-Jahr – So können Sie Ihren Mitarbeitern die Kinder-Betreuung sponsern

Machen Sie jungen Eltern das Leben leichter!

🧒 Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Zuschüsse für Krippe, Kindergarten und Tagesmutter zahlen – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei!

🏠 Die Befreiung gilt für übernommene Kosten der Unterbringung, Betreuung und Verpflegung der Kinder. Unterrichts- und Fahrtkosten sind nicht begünstigt.

👶 Wichtig ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fließen. Eine Gehaltsumwandlung erkennt das Finanzamt nicht an.

📊 Eine Obergrenze gibt es nicht, die Zuschüsse dürfen nur nicht höher ausfallen als die tatsächlich entstandenen Kosten.

📌 Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Zahlungen im Lohnkonto separat ausgewiesen und als Betreuungskosten gekennzeichnet sein.

📄 Und die unterstützen Mitarbeiter sollten Ihnen für Ihre Unterlagen eine jährliche Übersicht über ihre Betreuungskosten vorlegen.

👉 Haben Sie noch Fragen zu steuerfreien KITA-Zuschüssen? Wir optimieren Ihre Lohnsteuer- und Abgabenlast für Sie und Ihre Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an: www.wsb-berater.com/kontakt


#Kinderbetreuungskosten #Steuertipp #Gehaltsextras #Mitarbeiterbindung #WSB




Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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