Fachbeitrag
WSB Steuertipp: Bald beginnt das neue KITA-Jahr – So können Sie Ihren Mitarbeitern die Kinder-Betreuung sponsern
Machen Sie jungen Eltern das Leben leichter!
🧒 Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Zuschüsse für Krippe, Kindergarten und Tagesmutter zahlen – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei!
🏠 Die Befreiung gilt für übernommene Kosten der Unterbringung, Betreuung und Verpflegung der Kinder. Unterrichts- und Fahrtkosten sind nicht begünstigt.
👶 Wichtig ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fließen. Eine Gehaltsumwandlung erkennt das Finanzamt nicht an.
📊 Eine Obergrenze gibt es nicht, die Zuschüsse dürfen nur nicht höher ausfallen als die tatsächlich entstandenen Kosten.
📌 Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Zahlungen im Lohnkonto separat ausgewiesen und als Betreuungskosten gekennzeichnet sein.
📄 Und die unterstützen Mitarbeiter sollten Ihnen für Ihre Unterlagen eine jährliche Übersicht über ihre Betreuungskosten vorlegen.
👉 Haben Sie noch Fragen zu steuerfreien KITA-Zuschüssen? Wir optimieren Ihre Lohnsteuer- und Abgabenlast für Sie und Ihre Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an: www.wsb-berater.com/kontakt
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