Fachbeitrag
WSB Steuertipp: Steuerbegünstigte Gehaltsextras – Erholungsbeihilfe optimal nutzen
Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Sommer-Benefits.
Als Arbeitgeber können Sie die Urlaubskasse Ihrer Mitarbeiter aufbessern, indem Sie ihnen steuerbegünstigte Erholungsbeihilfen auszahlen.
- Pro Jahr erkennet der Fiskus folgende Beträge an:
- 156,00 Euro für die Mitarbeiter
- 104,00 Euro für deren Ehe- und Lebenspartner
- 52,00 Euro für jedes ihrer Kinder
Für eine Familie mit zwei Kindern dürfen Sie als 364,00 Euro auszahlen.
Die Beihilfen können Sie pauschal mit 25 % lohnversteuern, so dass Ihre Mitarbeiter nicht einmal die Steuer darauf zahlen müssen. Sozialversicherungsbeiträge fallen keine an.
- Aber aufgepasst!
Das Finanzamt spielt nur mit, wenn Sie die Urlaubs-Benefits in den Lohnunterlagen klar als „Erholungsbeihilfe“ ausweisen und zweckgebunden für den Urlaub auszahlen!
Gönnung muss sein – auch für Ihr Unternehmen.
Sie bekommen nicht nur ein erholtes, gut gelauntes und damit nachweislich besser arbeitendes Team. Langfristig binden Sie Ihre Mitarbeiter auch enger an Ihr Unternehmen.
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