WSB News 8. Juli 2025

Fachbeitrag

WSB Steuertipp: Steuerbegünstigte Gehaltsextras – Erholungsbeihilfe optimal nutzen

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Sommer-Benefits.

Als Arbeitgeber können Sie die Urlaubskasse Ihrer Mitarbeiter aufbessern, indem Sie ihnen steuerbegünstigte Erholungsbeihilfen auszahlen.

  • Pro Jahr erkennet der Fiskus folgende Beträge an:

- 156,00 Euro für die Mitarbeiter

- 104,00 Euro für deren Ehe- und Lebenspartner

- 52,00 Euro für jedes ihrer Kinder

Für eine Familie mit zwei Kindern dürfen Sie als 364,00 Euro auszahlen.

Die Beihilfen können Sie pauschal mit 25 % lohnversteuern, so dass Ihre Mitarbeiter nicht einmal die Steuer darauf zahlen müssen. Sozialversicherungsbeiträge fallen keine an.

  • Aber aufgepasst!

Das Finanzamt spielt nur mit, wenn Sie die Urlaubs-Benefits in den Lohnunterlagen klar als „Erholungsbeihilfe“ ausweisen und zweckgebunden für den Urlaub auszahlen!

Gönnung muss sein – auch für Ihr Unternehmen.

Sie bekommen nicht nur ein erholtes, gut gelauntes und damit nachweislich besser arbeitendes Team. Langfristig binden Sie Ihre Mitarbeiter auch enger an Ihr Unternehmen.

👉 Sie haben Fragen und sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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