WSB News 29 Okt.. 2025

Kurioses

WSB über gefühltes Steuerrecht: Wie Halloween Ihrem Team-Geist dienen kann

Halloween diente ursprünglich der Besänftigung der Geister, die zwischen der Welt der Lebenden und der der Toten hin- und herwanderten.

Wie das Fest heute Ihrem Unternehmen und dem Teamgeist dienen kann?

Lesen Sie weiter, wenn Sie sich trauen. 😉

Da deutsche Steuerrecht ist zwar oft zum Grusel, aber zu Halloween gibt es auch Süßes:

🦇 Marketingaktionen und Schaufensterdekoration stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
🎃 Kürbisse vor dem Bürogebäude? Ebenfalls Betriebsausgaben. Gemeinsames Schnitz-Event? Fördert den Teamgeist!
🍸 Eine Halloween-Party mit Monster-Cocktails und Zombie-Tanz geht als Betriebsveranstaltung durch.
🍬 Spendieren Sie Geschäftsfreunden Süßes im Wert von max. 50,00 Euro, können Sie Ihre Steuer entsprechend mindern.

Passen Sie nur gut auf, dass Sie ja im betrieblichen Bereich bleiben!
Denn kaufen Sie Kostüme, Kürbisse und Knabberkram für den Privatgebrauch, wirken sie sich steuerlich gar nicht mehr aus.

Und wenn Ihnen das alles doch zu heikel ist?
Wir bleiben unerschrocken und kämpfen uns selbst durch den gruseligsten Steuerbescheid. 😉

👉 Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/leistungen


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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