Kurioses
WSB über kuriose Steuerarten – Dieses Mal mit einer Milchmädchenrechnung
Sind Sie beim Einkaufen kürzlich auch über eine Petition Ihres örtlichen Supermarkts und diversen Pflanzenmilchherstellern gestolpert?
Ziel der Initiative ist es, die Bundesregierung beim Thema Milch zum Umdenken zu bewegen.
Was Milch sein darf, regelt – wen wundert es in Deutschland – das Milch- und Margarinegesetz, nämlich
„… das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten“.
Und was macht das deutsche Umsatzsteuerrecht daraus?
Während auf die Milch von Kühen, Ziegen und Schafen der ermäßigte Steuersatz von 7 % anfällt, müssen Sie für pflanzliche Alternativen wie z. B. Hafer-, Soja- oder Mandelmilch satte 19 % Umsatzsteuer bezahlen.
Diese Ungleichbehandlung prangern die Initiatoren der Petition an. Sie sei in kaum einem anderen EU-Land so stark wie in Deutschland.
Sie machen bei der Milch zwar keinen Unterschied, möchten aber steuerlich auf der sicheren Seite sein? Wir können Ihnen genau sagen, wann 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer fällig werden – gerne bei einem Glas Milch. 😉
👉 Sie haben Fragen rund um steuerliche Themen? Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen zur Seite: www.wsb-berater.com/kontakt
#KurioseSteuern #Umsatzsteuer #Milchmädchenrechnung #Lebensmittel #Steuerrecht #WSB