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WSB Klartext für Kanzleikürzel: Wofür steht eigentlich „vGA“?
Es gibt sie immer wieder, die großen Mysterien des Lebens …
Wieso verknoten sich Ladekabel unweigerlich, egal wie man sie ablegt?
Weshalb steht man im Supermarkt immer in der längsten Schlange?
Und warum wechseln Steuerprofis die Sprache, wenn sie etwas erklären wollen?
Nicht alle Geheimnisse können entzaubert werden. Wir können Ihnen aber immerhin dabei helfen, Ihren Steuerspezialisten zu verstehen: Dazu gibt es die Initiative KTfKK – Klartext für Kanzleikürzel.
Heute mit: VGA
Diese Abkürzung ist Ihnen vermutlich schon mal begegnet, wenn Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft – etwa einer GmbH – sind. Und sie steht weder für verzweifelte Gewinn-Aufhübschung noch für vorübergehende Gehirn-Abschaltung. 😉
Spricht ein Steuermensch von einer vGA, geht es vielmehr um eine ernste Angelegenheit, die Sie im Zweifel teuer zu stehen kommen kann!
Gemeint ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Mindert diese (unzulässigerweise) das Einkommen Ihrer Gesellschaft, senkt sich zugleich auch die Laune des Betriebsprüfers. Klassische Beispiele sind:
- Überhöhte Geschäftsführergehälter,
- Kostenübernahme für private Aktivitäten der Gesellschafter durch die Gesellschaft und
- Marktunübliche Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschaft und nahen Angehörigen eines Gesellschafters.
Deckt der Betriebsprüfer so eine vGA auf, dürfen sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter nachzahlen!
Daher: Ihr Steuerspezialist kennt nicht nur alle Abkürzungen, sondern kann Ihnen auch dabei helfen, sie bestmöglich zu nutzen. Und: Er hat diverse legale Wege parat, Ihren Gewinn aufzuhübschen.
👉 Sie haben Fragen? Wir sprechen Klartext. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
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