Fachbeitrag
WSB Klartext: Schluss mit Kürzelwirrwarr - Was heißt hier eigentlich GWG?
Kennen Sie das? So gut es die Steuerkanzlei Ihres Vertrauens in puncto Verständlichkeit auch mit Ihnen meinen:
Es fallen immer wieder Abkürzungen, die kein Laie aus Anhieb dechiffrieren kann. Damit soll nun Schluss sein, denn hier kommt die neue „Initiative KTfKK“! Bitte was?
Na „KIartext für Kanzleikürzel“. 😉 Heute: GWG.
Was meint wohl ein Steuermensch, der von GWG spricht?
- Gehaltswunschgrenze?
- Ganz wenig Gewinn?
- Geduld wird gebraucht?
Weit gefehlt.
GWG steht für: Geringwertiges Wirtschaftsgut.
Das sind kleinere Anschaffung wie Bürostühle, Drucker oder Werkzeuge, die selbständig nutzbar sind und unter einer bestimmten Wertgrenze liegen (aktuell 800,00 Euro netto). Sie dürfen gleich im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden – ein kleiner Begriff mit großer Wirkung also.
👉 Wenn Sie nun neugierig geworden sind und wissen möchten, welche Anschaffung Sie sofort absetzen können: Fragen Sie bei uns nach – wir helfen Ihnen gerne weiter: www.wsb-berater.com/kontakt
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