WSB News 14. August 2025

Fachbeitrag

WSB Klartext für Kanzleikürzel Wofür steht „GuV“?

Letzten Monat ging’s los: Unsere Serie „KTfKK – Klartext für Kanzleikürzel“. Denn sind wir mal ehrlich – das deutsche Steuerrecht ist oft kompliziert genug. Da sollte man zumindest den eigenen Steuerberater verstehen, oder? 😉

Wenn Sie also beim nächsten Fachbegriff mal wieder nur „Bahnhof“ verstehen, hilft unsere Rubrik weiter.

Heute: GuV.

Was denken Sie, meint Ihr Steuerberater eigentlich, wenn er von GuV spricht?

1. Geheimnisse und Vertuschung?
2. Ganz undurchsichtiges Verwirrspiel?
3. Gucken und Verzweifeln?

Keine Sorge – die Lösung ist harmloser … und sehr viel nützlicher: GuV steht für Gewinn- und Verlustrechnung.
Sie ist Teil des Jahresabschlusses und zeigt auf, welche Erträge und Aufwendungen im Laufe eines Geschäftsjahres angefallen sind.

Das Entscheidende: Die GuV verrät, ob Sie Gewinn oder Verlust gemacht haben – und ist damit ein zentraler Indikator für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

👉 Klartext statt Kanzlei-Kauderwelsch? Wir von WSB übersetzen Steuerdeutsch – und beraten Sie verständlich: 
www.wsb-berater.de/kontakt


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WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

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Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

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