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WSB Klartext für Kanzleikürzel: Wofür steht eigentlich „zvE“?
Im Steuerrecht ist es oft wie beim Sport: Wenn man die Spielregeln nicht richtig beherrscht, wird man kaum punkten. Und dummerweise gehört das Steuerrecht zu den komplizierteren Disziplinen.
Aber keine Panik: Wenn Sie vor lauter Abkürzungen mal wieder nur Abseits verstehen, hilft Ihnen die Initiative KTfKK – unsere „Klartext für Kanzleikürzel“-Rubrik.
Heute mit „zvE“.
Auch wenn Ihre ersten Gedanken der Lösung schon sehr nahe kommen könnten:
zvE steht weder für „ziemlich verwirrende Ermittlung“ noch für „zu viele Einkünfte“.
Gemeint ist vielmehr Ihr „zu versteuerndes Einkommen“.
Dieses ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer.
Die Steuer wird nämlich nicht einfach auf Ihr Gehalt erhoben. Vielmehr dürfen Sie noch diverse steuerfreie Beträge, Werbungskosten und weitere Ausgaben abziehen, bis Sie beim zvE angelangt sind.
👉 Sie haben Fragen? Wir sprechen Klartext und helfen Ihnen, Ihr zvE möglichst klein zu halten. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen – kontaktieren Sie uns: www.wsb-berater.com/kontakt
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