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WSB Klartext für Kanzleikürzel: Wofür steht eigentlich „AdV“?
In puncto Verständlichkeit ordnet sich unser Steuersystem zweifelsohne irgendwo zwischen Quantenmechanik, Chaostheorie und Schwarzmagie ein. Aber keine Panik Sie sind nicht allein! 😉
Unsere Inititiative „KTfKK“ ergründet für Sie die Geheimnisse des Steuerrechts.
Heute mit: „AdV“.
AdV steht weder für „Akt der Verzweiflung“ (obwohl naheliegend) noch für „Alles doch Vergeblich“.
Vielmehr verbirgt sich hinter dieser Abkürzung die „Aussetzung der Vollziehung“ – und damit die sinnbildliche Pausentaste im Steuerrecht! Die AdV verhindert nämlich, dass Ihr Finanzamt einen per Bescheid geforderten Betrag sofort von Ihnen verlangen kann.
Wie das?
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Steuerbescheid und sollen 5.000,00 Euro nachzahlen. Entdecken Sie Unstimmigkeiten im Bescheid, legen Sie natürlich Einspruch ein. Dieser allein bewahrt Sie aber noch nicht vor der Zahlungspflicht. Damit auch Letztere pausiert, müssen Sie – Sie ahnen es schon – die Aussetzung der Vollziehung beantragen!
Und das Beste: Haben Sie einen Steuerberater, hat er das alles schon erledigt, bevor Sie nur AdV sagen können. 😉
👉 Sie haben Fragen? Wir sprechen Klartext.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
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