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WSB Klartext für Kanzleikürzel: Wofür steht eigentlich „EÜR“?
Manchmal ist es im Steuerrecht wie im Sport: Nur wenn man die Abkürzungen kennt, kommt man richtig mit. Und während Sie vielleicht mit FC und SV genauso wenig Schwierigkeiten haben dürften wie mit BMI und HIIT, dann sagt Ihnen EÜR vielleicht überhaupt nichts?
Wenn dem so ist, dann hilft Ihnen unsere Initiative „KTfKK“ ein wenig weiter. 😉 … Unsere Initiative „Klartext für Kanzleikürzel“.
Wenn man die Sache positiv angeht, kommt man vielleicht auf Erstaunlich Üppige Rückzahlung? Oder ist Ihnen dieses kleine Spielchen Einfach Übel Rätselhaft?
Wir machen es nicht weiter spannend 😉.
EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das ist eine häufig verwendete, vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Unternehmen. Der Gewinn ist dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Das macht die EÜR aus:
✔️ Sie dürfen sie nutzen, wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Bei Gewerbetreibenden trifft das zu, wenn der jährliche Umsatz nicht mehr als 800.000,00 Euro und der Gewinn nicht mehr als 80.000,00 Euro beträgt.
✔️ Sie müssen nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen, die in einem Wirtschaftsjahr geflossen sind. (Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt; es erfolgt keine periodengerechte Gewinnermittlung.)
✔️ Eine doppelte Buchführung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Inventur ist nicht nötig.
Vereinfachte Methode hin oder her, manchmal ist die EÜR wie die Abseitsregel im Fußball: alle behaupten, sie sei ganz einfach, aber richtig erklären kann die fast keiner.
Zum Glück haben Sie einen Vollprofi an Ihrer Seite – uns als Steuerberater. 😉
👉 Sie haben Fragen? Wir sprechen Klartext.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
www.wsb-berater.com/kontakt
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