WSB News 9. April 2026 Kommentare deaktiviert für WSB-Evergreens: Vermietung an Angehörige – Diese Fallstricke sollten Sie kennen!

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WSB-Evergreens: Vermietung an Angehörige – Diese Fallstricke sollten Sie kennen!

Wollen Sie Steuern sparen innerhalb der Familie?

Dann sollten sie diese Fallstricke bei der Vermietung an nahe Angehörige kennen.

Wenn Sie eine Immobilie an nahe Angehörige vermieten, profitieren Sie gleich zweifach:
✔️ Sie können Ihren Mietern vertrauen und müssen nicht wegen Miet-Nomadentum oder Sachbeschädigung bangen.
✔️ Die Mieteinnahmen bleiben in der Familie.

Aber Vorsicht!

Das Finanzamt erkennt solche Verträge nur unter verschärften Bedingungen an. Denn es besteht immer auch der Verdacht, dass Sie die Vereinbarungen nur zum Schein treffen, um steuerliche Verluste zu schreiben!

Folgendes prüft das Finanzamt …

🔍 Zivilrechtliche Wirksamkeit:
Mietverträge müssen zivilrechtlich wirksam geschlossen werden. Sie bedürfen dazu zwar keiner besonderen Form. Zur Beweisvorsorge sollten Sie Verträge mit nahen Angehörigen aber stets in Schriftform schließen!

🔍 Fremdvergleich:
Das Finanzamt prüft, ob Sie den Vertrag auch mit fremden Dritten zu gleichen Bedingungen abgeschlossen hätten. Am besten orientieren Sie sich an geläufigen Standardmietverträgen, um Abweichungen vom Fremdüblichen zu minimieren.

🔍 Tatsächliche Durchführung:
Der Mietvertrag darf nicht nur auf dem Papier bestehen, er muss auch tatsächlich gelebt werden. Die Mietzahlungen sollten also fristgemäß bei Ihnen eingehen – am besten per Dauerauftrag. Und Sie sollten unbedingt jährliche Nebenkostenabrechnungen erstellen.

Fallstricke bei verbilligter Vermietung

Vermieten Sie verbilligt, kann Ihnen eine Kürzung Ihrer Werbungskosten drohen! Daher sollten Sie die folgenden drei Mietschwellen kennen.

Wohnungsmiete

🔴 niedriger als 50 % der ortsüblichen Miete:
Die Vermietung wird in einen entgeltlichen (abziehbaren) und einen unentgeltlichen (nicht abziehbaren) Teil aufgeteilt.

🟡 zwischen 50 % und 66 % des Ortsüblichen:
Das Finanzamt prüft anhand einer Totalüberschussprognose, ob Ihre Werbungskosten voll oder nur teils abziehbar sind.

🟢 mindestens 66 % des Ortsüblichen:
Glückwunsch, Ihre Vermietung wird als vollentgeltlich und die damit zusammenhängenden Kosten als voll abziehbar eingestuft!

Weitere Details rund um steuerliche Chancen & Risiken für Vermieter kennen natürlich wir. 😊

👉 Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns: www.wsb-berater.com

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WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

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Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

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