Fachbeitrag
Seltsame Fachbegriffe: WSB über die „gewerbliche Infektion“
Der Herbst ist da und läutet die Erkältungs- und Grippesaison ein. 🍂🤧
Sind Sie Freiberufler und machen sich Sorgen über eine „gewerbliche Infektion“? Ist ja auch nicht ohne und ein heikles Thema.
Allerdings gefährlich sind einem solchen Fall weder Viren noch Bakterien.
Die gewerbliche Infektion tritt dann auf, wenn eine freiberufliche Personengesellschaft (z.B. eine Augenarzt GbR) teils gewerblich und teils nichtgewerblich tätig wird.
So könnte sich Ihre Personengesellschaft infizieren:
- Seitwärtsinfektion
Sie erzielen gewerbliche Einkünfte, z.B. dadurch, dass Ihre Augenarzt-GbR auch Kontaktlinsen verkauft.
- Aufwärtsinfektion
Sie erzielen Beteiligungseinkünfte aus einem gewerblich tätigen Unternehmen, z.B. indem die Augenarzt-GbR an einer gewerblich tätigen Kontaktlinsen-KG beteiligt ist.
Das kann unangenehme Folgen haben. 💸📉
Sämtliche zunächst freiberuflich erzielten Einkünfte werden als solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert. Der erzielte Gewinn unterliegt dann der Gewerbesteuer – und das wird teuer!
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