Fachbeitrag
Seltsame Fachbegriffe: Die Eigentumsfiktion – Wenn Besitz nur auf dem Papier steht
… nein, das ist kein Wunschzettel für Dinge, die Sie sich eigentlich nicht leisten können! Klingt zwar nach Weihnachten, hat aber mit Steuerrecht zu tun.
Spoiler: Was Ihnen gehört und was nicht, ist dabei gar nicht so eindeutig.
Der Begriff der Eigentumsfiktion stammt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und begegnet Ihnen immer dann, wenn es um Hypotheken geht. Im BGB wird nämlich unterstellt, dass der Eigentümer einer Immobilie immer derjenige ist, der im Grundbuch steht. Auch wenn der wirtschaftliche Eigentümer vielleicht jemand ganz anderes ist.
An eben an diesen fingierten Eigentümer wendet sich die Bank dann, wenn die Hypothek fällig wird…
Und spätestens in diesem Moment wird aus Fiktion schnell unangenehme Realität!
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