Fachbeitrag
WSB-Info zur Zeitumstellung: Was sie für Arbeitgeber bedeutet
Es ist wieder soweit!
Am letzten Sonntag im März wird die Uhr nachts auf Sommerzeit umgestellt und Sie fragen sich womöglich wie jedes Jahr … vor oder zurück? 😉
Wenn Sie als Privatperson alle Ihre Uhren um eine Stunde vorstellen und es sogar schaffen, am Montagmorgen rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, ist alles wunderbar.
Doch wenn Sie Arbeitgeber sind und Ihre Mitarbeiter auch in Nachtschichten beschäftigen, dann müssen Sie sich mehr Gedanken um die Zeitumstellung machen:
Wie verfährt man mit der Stunde, die mitten in der Nacht verschwindet?
Wenn Ihre Mitarbeiter ein festes Monatsgehalt bekommen, ist es ganz einfach: Die fehlende Stunde ändert nichts an der fixen Vergütung.
Wenn Sie einen Stundenlohn zahlen, ist es auch nicht viel komplizierter: Sie müssen die verschwundene Stunde nicht vergüten und damit auch nicht versteuern. Schließlich wurde sie gar nicht geleistet.
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