WSB News 17 Dez.. 2024

Fachbeitrag

Vorsteuerabzug: Was sich ab 2028 ändert!

Beziehen Sie als Unternehmer Leistungen von Ist-Vorsteuern?

Dann kann sich Ihr Vorsteuerabzug ab 2028 verspäten!

Bislang dürfen Sie Ihre Vorsteuer abziehen, sobald Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung des leistenden Unternehmers vorliegt. Wann Sie die bezahlen, ist meist egal. Wichtig ist das nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen.
Da Sie sich die Steuer meist schon vor Bezahlung der Rechnung vom Fiskus zurückholen können, ist der Vorsteuerabzug vorfinanzierungsfreundlich!

Ab 2028 verschiebt sich der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs, wenn Sie eine Rechnung von einem Ist-Versteuerer erhalten.

💡 Ist-Vorsteuerer sind Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen und erst dann an den Fiskus abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung schon bezahlt haben.

Das Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass Sie als Leistungsempfänger die Vorsteuer aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers erst mit Bezahlung abziehen dürfen! Letzterer muss künftig in der Rechnung darauf hinweisen, dass er Ist-Versteuerer ist.

Etliche Praxisfragen noch offen:
Bislang ist z. B. noch unklar, wann die Vorsteuer abgezogen werden kann, falls der Rechnungsaussteller den Hinweis auf sein Ist-Versteuerung vergisst. Verbände fordern daher eine Nichtbeanstandungsregelung für gutgläubige Rechnungsempfänger.
Ist-Versteuerer befürchten zudem Wettbewerbsnachteile, wenn ihre Geschäftspartner die Vorsteuer aus ihren Rechnungen erst verspätet geltend machen können.

Sind auch Sie von der Neuregelung betroffen – als Rechnungsempfänger oder als -aussteller?
Dann bewahren Sie erst einmal einen kühlen Kopf.

Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick.

👉 Sie haben Fragen und sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Steuerexperten? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
www.wsb-berater.com/leistungen

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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