Fachbeitrag
Die Fahrradsaison beginnt: WSB gibt Tipps, wie Sie Diensträder als steuerfreie Benefits einsetzen
Schenken Sie Ihrem Team Mobilität – und frische Luft! 😊
Dienstfahrräder sind nicht nur hip, sondern auch steuerlich attraktiv. Und so funktioniert’s:
🚲 Sie können sie Ihrer Belegschaft auch für private und Fahrten zur Arbeit überlassen – ohne dafür Lohnsteuer abführen zu müssen.
🚲 Die Steuerfreiheit gilt, wenn Sie die Räder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen.
🚲 Unerheblich ist, ob Sie reguläre Fahrräder oder E-Bikes bereitstellen.
🚲 Auch Ladestrom können Sie steuerfrei zur Verfügung stellen.
Ihre Vorteile: Sie stärken Ihr Unternehmensimage als umweltbewusster Arbeitgeber. Ihre Belegschaft tut etwas für die Gesundheit und ist im Alltag flexibler.
Aber aufgepasst: Wenn Sie die Diensträder an Ihre Belegschaft verschenken oder verbilligt verkaufen, kann die steuerliche Behandlung knifflig werden.
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