WSB News 24 Apr.. 2025

Fachbeitrag

Die Fahrradsaison beginnt: WSB gibt Tipps, wie Sie Diensträder als steuerfreie Benefits einsetzen

Schenken Sie Ihrem Team Mobilität – und frische Luft! 😊

Dienstfahrräder sind nicht nur hip, sondern auch steuerlich attraktiv. Und so funktioniert’s:

🚲 Sie können sie Ihrer Belegschaft auch für private und Fahrten zur Arbeit überlassen – ohne dafür Lohnsteuer abführen zu müssen.

🚲 Die Steuerfreiheit gilt, wenn Sie die Räder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen.

🚲 Unerheblich ist, ob Sie reguläre Fahrräder oder E-Bikes bereitstellen.

🚲 Auch Ladestrom können Sie steuerfrei zur Verfügung stellen.

Ihre Vorteile: Sie stärken Ihr Unternehmensimage als umweltbewusster Arbeitgeber. Ihre Belegschaft tut etwas für die Gesundheit und ist im Alltag flexibler.

Aber aufgepasst: Wenn Sie die Diensträder an Ihre Belegschaft verschenken oder verbilligt verkaufen, kann die steuerliche Behandlung knifflig werden.

👉 Sie suchen einen Steuerexperten, der Ihre Branche versteht und Sie gezielt beraten kann? Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen zur Seite: https://wsb-berater.com/branchen

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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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