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WSB Info: Schutzschirm für Ihren Betrieb – Diese Versicherungen können Sie voll als Betriebsausgaben absetzen
Das Finanzamt erkennt Ihre Versicherungsprämien als Betriebsausgaben an, wenn die Versicherung Ihr betriebliches Risiko als Unternehmer absichert.
Voll absetzbar sind folgende betrieblich veranlassten Versicherungen:
✔️ Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
✔️ Betriebsunterbrechungs- und Betriebsausfallversicherung
✔️ Feuer- und Diebstahlversicherung für Betriebsgelände
✔️ Forderungsausfallversicherung
✔️ Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betriebliche Fahrzeuge
✔️ Rechtschutzversicherung
✔️ Unfallversicherung
✔️ Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft
✔️ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Sichern Sie dagegen private Risiken ab (z. B. Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod), bleibt für Ihre Versicherungsprämien nur ein beschränkter Sonderausgabenabzug.
Sie kannten diese Details schon, aber haben in Ihrem Umfeld Freunde oder Bekannte, die neu im Business sind? Dann leiten Sie diesen Bericht gerne an sie weiter und helfen Sie, Steuern zu sparen.
👉 Sie haben weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen:
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