WSB News 19 Aug.. 2025

Fachbeitrag

WSB Info zu steuergünstigen Gehaltsextras: Vollgas für Ihre Mitarbeiter

Heute: Privat nutzbarer Firmenwagen ist der Goldstandard unter den geldwerten Vorteilen.

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter kräftig motivieren und an Ihr Unternehmen binden? Dann denken Sie einmal über privat nutzbare Firmenwagen nach. Die Vorteile sind vielfältig und auch steuerlicher Natur. Hier de wichtigsten Infos zur Versteuerung.


Der geldwerte Vorteil

Die Privatnutzung ist als „geldwerter Vorteil“ steuerpflichtig. Und die Höhe des Vorteils ermittelt man

- entweder mit einem Fahrtenbuch
- oder pauschal über die „1-%-Methode“


Die Lohnsteuer

Beim Lohnsteuerabzug wenden Sie am besten die 1-%-Methode an. Das heißt, Ihr Mitarbeiter versteuert monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs (einschließlich Umsatzsteuer).

Beispiel: Ihr Arbeitnehmer erhält einen Firmenwagen im Wert von 40.000,00 Euro, den er auch privat nutzen darf. Pro Monat berechnen Sie ihm einen Vorteil von 400,00 Euro, den er über die Lohnabrechnung versteuert.

Steuer-Hack: Kann Ihr Mitarbeiter dem Finanzamt in seiner Einkommensteuererklärung einen niedrigeren privaten Nutzungsvorteil per Fahrtenbuch nachweisen, erhält er zu viel einbehaltende Lohnsteuer zurück!


Vorteil bei Elektrofahrzeugen

Legen Sie sich eine reine Elektro-Firmenwagen zu, müssen Ihre Mitarbeiter den 1-%-Vorteil nur zu einem Viertel versteuern, also effektiv nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.

Dies gilt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000,00 Euro und bei Anschaffung bis zum 31.12.2030.

Teurere Elektrofahrzeuge schlagen mit einer 0,5 %-Vorteilsversteuerung zu Buche.


U
nd noch ein Vorteil für Sie als Arbeitgeber

Rein elektrische Fahrzeuge, die Sie bis zum 31.12.2027 anschaffen, können Sie aufgrund des neuen steuerlichen Investitionsprogramms der Bundesregierung sogar wie folgt abschreiben:

✅ 75 % (!) im Anschaffungsjahr 
✅ 20 % im 2. Jahr
✅ 5 % im 3. und 4. Jahr 
✅ 3 % im 5. Jahr 
✅ 2 % im 6. Jahr

👉 Sie haben Fragen zu Gehaltsextras? Wir haben die Antworten.
Kontaktieren Sie uns, gerne stehen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Themen zur Seite: www.wsb-berater.de/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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