Aktuell
WSB Info: Minijob & Mindestlohn 2026 – Wichtige Fakten für Arbeitgeber zu Jahresbeginn
Fakt 1: Verdienstobergrenze
Der Mindestlohn ist zum 01.01.2026 von 12,85 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen – ein Plus von 8,42 %.
Da der Mindestlohn auch für Minijobber gilt, ist die Verdienstobergrenze für sie ebenfalls gestiegen: von 556,00 Euro auch 603,00 Euro pro Monat.
Fakt 2: Abgaben
Auf Minijobs im gewerblichen Bereich müssen Sie als Arbeitgeber im Jahr 2026 folgende Abgaben zahlen:
13 % Beitrag zur Krankenversicherung
15 % Beitrag zur Rentenversicherung
1,1 % Umlage 1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
0,22 % Umlage 2 für Mutterschaftsaufwendungen
0,15 % Insolvenzgeldumlage
2 % Lohnsteuer
= 31,47 %
Ihr Arbeitnehmer zahlt ggf. einen Beitrag von 3,6 % für seine Rentenversicherung – ansonsten bekommt er sein Geld brutto für netto.
Fakt 3: Meldung zur Sozialversicherung
Als gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Minijobber bis zum 15.02.2026 eine Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Diese Jahresmeldung wird von vielen Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen zum Glück automatisch mit der Januarabrechnung erstellt. Haben Sie kein solches Programm, nutzen Sie hierfür das SV-Meldeportal unter http://info.sv-meldeportal.de.
Wussten Sie schon alles? Leiten Sie gerne diesen Bericht weiter an jemanden, dem Sie damit helfen können.
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