Fachbeitrag
WSB Info zum steuerlichen Investitionsprogramm der Bundesregierung: So profitieren Sie als Unternehmer vom Abschreibungsbooster
Die degressive Abschreibung ist wieder da!
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder Mobiliar können Sie neuerdings mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben – höchstens aber mit dem Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes!
Dies gilt für Investitionen, die Sie zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 tätigen.
Eine dermaßen hohe degressive Abschreibung war zuletzt in den Jahren 2006 und 2007 möglich.
Ein Beispiel:
Ein Unternehmer kauft sich eine neue Maschine für 100.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren. Die lineare Abschreibung würde 12,5 %, also 12.500,00 Euro pro Jahr betragen.
Nutzt der Unternehmer die neue degressive Abschreibung, kann er seinen steuerlichen Gewinn stattdessen wie folgt mindern:
1. Jahr: 30 % von 100.000,00 Euro = 30.000,00 Euro
2. Jahr: 30 % von 70.000,00 Euro (Restbuchwert) = 21.000,00 Euro
3. Jahr: 30 % von 49.000,00 Euro (Restbuchwert) = 14.700,00 Euro
usw.
Das ist schon ein erheblicher Unterschied!
👉 Falls Sie jetzt investieren möchten, um vom neuen Abschreibungsbooster zu profitieren – sprechen Sie uns an:
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