WSB News 8 Mai. 2025

Fachbeitrag

WSB-Info: Achtung bei Hausbau-Sonderwünschen – Grunderwerbsteuer fällt auch nachträglich an

Wenn Sie ein leeres Grundstück kaufen und bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet, sondern auch die Bauerrichtungskosten.

Dazu prüft es, ob der Erwerbsgegenstand das unbebaute Grundstück war.

Kaufen Sie Grundstück und Neubau aus einer Hand, werden Sie also ordentlich zur Kasse gebeten.

Kostet Ihr Neubau allein z. B. 400.000,00 Euro, zahlen Sie auf die Bauerrichtungskosten – je nach Bundesland – zwischen 14.000,00 Euro (3,5 %) und 26.000,00 Euro (6,5 %) Steuern!

Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden:

Auch Entgelte für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau erhöhen die Grunderwerbsteuer, wenn sie rechtlich mit dem Grundstückskaufvertrag zusammenhängen.

So ein Zusammenhang kann laut Gericht bestehen, wenn

❗ der Käufer vertraglich verpflichtet ist, Mehrkosten für nachträgliche Sonderwünsche zu tragen, und diese nicht selbst umsetzen darf oder

❗ der Kaufvertrag selbst schon Abweichungen von der Bauausführung nach entsprechender Vereinbarung vorsieht.

👉 Planen Sie den Kauf eines Grundstücks samt anschließender Bebauung? Dann sprechen Sie uns vorab an! Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Steuerlast zu optimieren: https://wsb-berater.com/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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