Fachbeitrag
Minijobber aufgepasst! WSB informiert über 4 wichtige Fakten
Vier Fakten, die Sie als Minijobber im Jahr 2025 unbedingt kennen sollten!
Fakt 1: Der Mindestlohn ist zum 01.01.2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen.
Fakt 2: Damit steigt automatisch auch die Minijob-Obergrenze von 538,00 auf 556,00 Euro pro Monat.
Berücksichtigen Sie jedoch: Die Einhaltung der Verdienstgrenze ist vor allem mit Blick auf die Sozialabgaben wichtig, denn als Minijobber müssen Sie sich nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Fakt 3: Werden Sie als Minijobber nach Mindestlohn bezahlt, dürfen Sie pro Monat nur etwas mehr als 43 Stunden arbeiten. Sonst fallen Sie aus dem Minijob-Verhältnis heraus.
Fakt 4: Nur in Ausnahmefällen dürfen Sie die Verdienstgrenze verdoppeln. Das gilt bei unvorhersehbaren Überschreitungen, wie z. B. Krankheitsvertretungen. In zwei Monaten pro Jahr dürfen Sie deshalb bis zu 1.112,00 Euro verdienen!
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