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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen: WSB Info für Eigenheimbesitzer
Bewohnen Sie eine Immobilie, die älter als 10 Jahre ist? Dann können Sie die Kosten für energetische Baumaßnahmen wie folgt von Ihrer Einkommensteuer absetzen:
Jahr des Bauabschlusses:
7 % der Kosten, max. 14.000,00 Euro
Erstes Folgejahr:
7 % der Kosten, max. 14.000,00 Euro
Zweites Folgejahr:
6 % der Kosten, max. 12.000,00 Euro
Absetzbar sind u.a.
🍃 die Kosten für die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken,
🍃 neue Fenster- und Außentüren,
🍃 den Einbau einer Lüftungsanlage und
🍃 die Erneuerung der Heizungsanlage.
Damit das Finanzamt mitspielt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
✔️ Sie müssen selbst in dem Objekt wohnen.
✔️ Die Kosten dürfen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.
✔️ Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein.
✔️ Die Zahlung muss in unbar erfolgen.
✔️ Es darf kein andere Förderung fließen, z. B. KfW-Zuschuss oder Denkmal-AfA.
Zudem muss das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster über die Baumaßnahmen ausstellen. Die Details hierzu hat das Bundesfinanzministerium kürzlich in einem aktualisierten Schreiben dargestellt.
👉 Sie haben Fragen zum Steuerbonus? Wir sorgen dafür, dass Energiesparen und Steuersparen Hand in Hand gehen. Sprechen Sie uns an:
www.wsb-berater.com/kontakt
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