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WSB Info: Frühwarnsystem statt Insolvenzrisiko – Unternehmensrisiken rechtzeitig erkennen
Für existenzgefährdende Risiken braucht Ihr Unternehmen ein Frühwarnsystem!
Sind Sie Geschäftsführer oder Anteilseigner einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform (z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG)?
Ihre Antwort ist "Nein":
Wenn Sie kein haftungsbeschränktes, sondern z. B. ein Einzelunternehmen betreiben oder Anteilseigner einer Personengesellschaft sind
(z. B. GbR), müssen Sie kein Risikofrühwarnsystem einrichten.
Da Sie allerdings persönlich für die Schulden des Unternehmens haften, ist es dennoch sinnvoll, ein solches System einzurichten.
Sie können mit "Ja" antworten:
Ihre Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ein Frühwarnsystem für bestandsgefährdende Risiken einzuführen!
Gerät die Gesellschaft ohne ein solches System in die Insolvenz, kann sich hieraus eine Haftung für Sie als Geschäftsführer ergeben. Sind Sie Anteilseigner, droht der Verlust Ihres Anteils.
💡 Es handelt sich um ein strukturiertes Risikomanagementsystem, mit dem Sie laufend Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operative Risiken im Blick behalten und die Überwachungsmaßnahmen sowie deren Ergebnisse dokumentieren.
Im Detail:
Risiken identifizieren und Kennzahlen überwachen
- Systematische Identifikation von Risiken (z. B. durch Markt, Kunden, Lieferanten, rechtliche Vorgaben, Technik)
- Bewertung der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit
- Festlegung von Schwellenwerten für kritische Kennzahlen (z. B. bei Zahlungsrückständen von Kunden)
- Automatisierte oder manuelle Überwachung in festen Intervallen
- Überwachung von IT- und Datenschutzrisiken durch geeignetes Personal
Liquidität managen
- Liquiditätsplanung für mindestens 12 Monate
- Definition von Frühwarnkennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Cashflow)
- Ertrags- und Kostenplanung mit Soll-Ist-Vergleich
Präventions- und Sofortmaßnahmen aufsetzen
- Maßnahmenplan bei Erreichen kritischer Werte und bei Eintritt kritischer Situationen
- Krisenstufenmodell (z. B. Grün / Gelb / Rot) mit klaren Handlungsanweisungen
- Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die laufende Risikobeobachtung
Alles beobachten
- Sämtliche Schritte, Entscheidungen und Bewertungen des Risikomanagements müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
Wir Steuerberater haben auch immer ein Auge auf die beschriebenen Risiken, etwa im Rahmen der Jahresabschlüsse.
👉 Haben Sie Detailfragen zu Ihrem Risikomanagement in Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an!
Wir beraten Sie gern: www.wsb-berater.com/kontakt
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