Fachbeitrag
E-Rechnung 2025: Was jetzt wichtig ist
Ab 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Berich zur Pflicht. Was Finanzverwaltung und Gesetzgeber kurz vor knapp zu sagen haben:
Die neue Pflicht betrifft den Rechnungsverkehr zwischen inländischen Unternehmern. Als E-Rechnungen werden fortan nu noch solche Rechnungen anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden (können). Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 Euro und Fahrausweise.
Für Rechnungsaussteller gibt es Übergangsregelungen bis 2028. Für Rechnungsempfänger geht es dagegen schon im Jahr 2025 los!
Letzte Praxistipps vom Bundesfinanzministerium:
✅ Für den Empfang reicht ein simples E-Mail-Postfach. Es muss nicht einmal ein gesondertes sein.
✅ Soweit eine E-Mail keine relevanten Rechnungsdaten enthält, muss sie nicht archiviert werden.
✅ Zwar müssen E-Rechnungen elektronisch verarbeitbar sein, die elektronische Verarbeitung ist aber nicht vorgeschrieben.
✅ Während der Übergangszeit ist das falsche Format nicht unbedingt ein Ausschlussgrund für den Vorsteuerabzug.
✅ Die Berichtigung einer fehlerhaften E-Rechnung muss ebenfalls in einem strukturierten Format erfolgen.
Entwarnung für Kleinunternehmer:
Während die Finanzverwaltung im Oktober noch verkündete, dass auch Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen müssen, hat der Gesetzgeber sie im November von dieser Ausstellungspflicht ausgenommen! E-Rechnungen empfangen müssen sie aber trotzdem.
💡 Möchten Sie die Einführung der E-Rechnung zum Anlass nehmen, um die Digitalisierung in Ihrer Buchhaltung auf ein neues Level zu heben?
👉 Hier rennen Sie bei uns offene Türen ein! 😉 Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
www.bit.ly/wsbere
#ERechnung#Digitalisierung #Unternehmen #Buchhaltung #Steuern #TippsFürUnternehmer #WSB