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WSB News 30. September 2025

Info

WSB Info: Doppelte Haushaltsführung – Wer seinen Haushalt selbst trägt, profitiert vom Steuerabzug

Bei einem Singlehaushalt müssen Sie Ihre Beteiligung an den Haushaltskosten nicht nachweisen. Manchmal (aber nur manchmal) ist das Steuerrecht vollkommen logisch.

Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich gezeigt. Die messerscharfe Begründung der Richter:

Wer allein lebt, muss seine Kosten „denknotwendigerweise“ auch allein tragen.

Geklagt hat ein auswärts studierender Sohn, der seine Hauptwohnung in einer separaten Wohnung im Obergeschoss seines Elternhauses eingerichtet hatte. Die Eltern ließen ihn dort mietfrei wohnen. Und am Studienort unterhielt er eine Zweitwohnung.

Und was Sie das Ganze angeht?

✔️ Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt der Fiskus voraus, dass Sie als Arbeitnehmer in Ihrer Hauptwohnung einen eigenen Hausstand unterhalten.

❗ Sind Sie dort als Kind in den Haushalt Ihrer Eltern eingegliedert, ohne dass Sie die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen, wird der Hausstand nicht anerkannt.

Dann lässt das Finanzamt keinen Werbungskostenabzug für den doppelten Haushalt zu.

✔️ Damit ein eigener (Erst-)Hausstand in der Hauptwohnung anerkannt wird, müssen Sie sich finanziell an den Kosten der dortigen Lebensführung beteiligen. Die Finanzverwaltung fordert hierfür, dass Sie mehr als 10 % der monatlich anfallenden Kosten der Haushaltsführung tragen (z. B. für Lebensmitteleinkäufe).

💡 Der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung kommt nach dem neuen Urteil also nur Bedeutung zu, soweit Sie an Ihrem Lebensmittelpunkt einem Mehrpersonenhaushalt angehören!

👉 Jetzt prüfen, ob Ihre doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird – kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen und Anliegen: www.wsb-berater.com/kontakt


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Ansprechpartnerin
Nadja Neubig, Human Resources & Unternehmenskommunikation
WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Max-Jarecki-Str. 21 | 69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 40509-10 | Fax: +49 6221 40509-30

E-Mail: n.neubig@wsb-berater.de


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